Konkrete Vorschläge für PopUp-Velowege

Diese neuralgischen Stellen lassen sich mit einfach umsetzbaren Massnahmen rasch entschärfen (vgl. Karte):

  • Stampfenbachstrasse:
    zwischen Central und Im Stadtgraben:
    Aufhebung der Längsparkierung rechts der Fahrbahn zugunsten eines mit Abstandsbaken geschützten Zweirichtungs-Radwegs.
    Ab Im Stadtgraben bis Stampfenbachplatz:  Aufhebung der Längsparkierung und Sperrung für den motorisierten Durchgangsverkehr.
  • Bürkliplatz–Löwenplatz via Talstrasse–Löwenstrasse:
    Sofortige Umsetzung von Velomassnahmen auf der Talstrasse mittels breiten, durchgezogenen Radstreifen mit schmalen Abstandbaken an kritischen Stellen; sowie Sperrung (oder mind. Einbahnverkehr) der Löwenstrasse für den motorisierten Durchgangsverkehr zwischen Migros City und Synagoge.
  • Schweizergasse-Beatengasse:
    Aufwertung der bestehenden Velorouten 21,84, 94 durch Aufhebung der Längsparkplätze und konsequente Sperrung für den motorisierten Verkehr.
  • Langstrasse–Kornhausbrücke, mit Bypass:
    Langstrasse ab Unterführung bis Helvetiaplatz für den Veloverkehr freigeben. Mattengasse, von Parkplätzen befreit, als vortrittsberechtige, bidirektionale Velostrasse zur Umfahrung der Engstelle und Staustrecke zwischen Unterführung und Limmatplatz. Auf Kornhausbrücke Reduktion einer Fahrspur zugunsten beidseitiger, durchgezogener Radstreifen auf der Fahrbahn.
  • Neufrankengasse:
    Sperrung für den motorisierten Durchgangsverkehr, um kritische Begegnungen in der schmalen Strasse zu vermeiden.
  • Letzigrund–Kanzlei via Bullinger-, Sihlfeld- und Kanzleistrasse:
    mit Modalsperren vom motorisierten Durchgangsverkehr befreit und als vortrittsberechtige, bidirektionale Velostrasse.
  • Escherwyssplatz–Wipkingerplatz via Wipkingerbrücke:
    Reduktion einer Fahrspur zugunsten eines mit Abstandbaken geschützten Radwegs.
  • Stauffacherquai, zwischen Manesse- und Werdstrasse:
    Aufhebung der Längsparkierung zugunsten von mit Abstandsbaken geschützen Radwegen in beide Richtungen.

Velostrassen sind speziell markierte, mit Fahrradvortritt versehene Quartierstrassen, die neu per 1.1.2021 in der Schweiz möglich sind.